DTTB
IIDeutscher Tischtennis-Bund e.V.InhaltsverzeichnisSeitePräambel1Welche Regelungen gelten?2Mindestens 1,5Meter Abstand halten!3Hygieneregeln umsetzen!4Rahmenbedingungen klären!5Zusätzliche Maßnahmenfür das Freiluft-Training6Zusätzliche Maßnahmenfür das Hallen-Training7Zusätzliche Maßnahmenfür den Wettkampf8Deutscher Tischtennis-Bund e.VPräambelDer Hauptzweck des Deutschen Tischtennis-Bundes ist die Förderungdes Tischtennissports.Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus bestehen derzeit für das gesellschaftliche Leben in Deutschland diverse Einschränkungen. Von diesen Maßnahmen ist auch der Sport inkl. Tisch-tennis betroffen. Inzwischen arbeitet die Politik an schrittweisen Lockerungen. Auch der Sport ist aufgefordert, entsprechende Wiedereinstiegskonzepte zu entwickeln.Sportartspezifisch sind dafür die nationalen Sportfachverbände verantwortlich, die sich an den 10 Leitplanken des DOSB orientieren sollen.Im Sinne der Erfüllung des Verbandszweckes soll das vorliegende Covid-19 Schutz-und Hand-lungskonzept des Deutschen Tischtennis-Bundesaufzeigen, wie zunächst das Freiluft-Spiel sowieder Hallen-Trainingsbetrieb in den Tischtennisvereinen und Trainings-Stützpunkten und später auch der Wettkampfbetrieb unter Einhaltung der übergeordneten Grundsätze, z.B.Kon-taktbeschränkungen, Abstandsregelungen und Hygiene-Maßnahmen sowie dem Schutz beson-ders gefährdeterPersonen,schrittweise wieder aufgenommen werden kann.Tischtennis ist•ein Individualsport, •kein Kontaktsport und•die Trainingspartner*innenbzw. Wettkampfgegner*innensind mindestens 2,74 Meter(Länge des Tisches) voneinander getrenntMit den notwendigen Anpassungen, die dieses Schutz-und Handlungskonzept beschreibt, ist Tischtennis deshalb unter den aktuellen Bedingungen des Infektionsschutzes eine besonders geeignete und sichere Sportart.Dieses Schutz-und Handlungskonzept wird kontinuierlich an die jeweils aktuellen staatlichen Vorgabenangepasst.Deutscher Tischtennis-Bund e.V
Welche Regelungen gelten?
Maßgeblich sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen der zuständigen staatlichen Stelleauf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Sie gehen den Maßnahmenaus diesem Konzept vor.Vielfach knüpfen die zuständigen staatlichen Stellen die Genehmigung des Sportbetriebs an das sportartspezifische Covid-19-Schutzkonzept des jeweiligen Spitzenverbandes. Dies erfolgt manchmal in der Form der verbindlichen Übernahme und manchmal als dringende Empfehlung.Der DTTB legt mit seinen Untergliederungenhiermit ein sportartspezifisches Covid-19-Schutz-und Handlungskonzept für den Tischtennissport in Deutschland vor. Unter dem Vorbehalt der Übernahme durch die zuständigen staatlichen Stellen sind alle „Maßnahmen“verbindliche Be-standteile dieses Schutz-und Handlungskonzeptes.Darüber hinaus enthält dieses Schutz-und Handlungskonzept „Optionale Hinweise“. Diese die-nen der Erläuterung oder enthaltenweitergehende mögliche Maßnahmen, die jedoch keinen ver-bindlichen Charakter haben.Die Abschnitte „Mindestens 1,5Meter Abstand halten!“, „Hygieneregeln umsetzen!“ und „Rah-menbedingungen klären!“ enthalten Maßnahmenund optionale Hinweise, die unabhängig vom Spielort gelten. Daran schließen sich weitere Abschnitte mit zusätzlichen Maßnahmenspeziell für das Freiluft-Training, für das Hallen-Training und für den Wettkampf an.Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben und damit in der Regel auch der Maßnahmenaus diesem Schutz-und Handlungskonzept liegt originär beim Ver-einbzw. Träger des Stützpunktesoder wird diesem im Zuge der Genehmigung des Sportbetriebs von den zuständigen staatlichen Stellen übertragen. Das bedeutet: Zuständig ist der Verein bzw. der Träger des Stützpunktes!Verstöße gegen die staatlichen Vorgaben können von den zuständigen staatlichen Stellen mit Bußgeldern geahndet werden. Insbesondere bei gravierenden oder wiederholten Verstößen sind dies empfindlich hohe Geldbeträge, die in der Regel der Verein bzw. der Träger des Stützpunkteszu entrichten hat.Der Deutsche Tischtennis-Bund und seine Untergliederungen übernehmen mit diesem Schutz-und Handlungskonzept keineVerantwortung für eine Ansteckung mit dem Coronavirus während eines Tischtennistrainingsoder -wettkampfs.Der Deutsche Tischtennis-Bund fordert alle Vereine, Träger von Stützpunkten, Trainer*innen, Spieler*innenund Schiedsrichter*innenauf, sich an dieMaßnahmen dieses Schutz-und Handlungskonzeptes zu halten.Deutscher Tischtennis-Bund e.V
Mindestens 1,5Meter Abstand halten!
Maßnahmen:Die Sportart TischtennisTischtennis ist mit Ausnahme des Doppels ein Individualsportund gehört nicht zu den Kontakt-Sportarten.Es spielen nie mehr als zweiPersonen an einem Tisch. Auf Doppel oder Rundlauf sowie andere Spiel-und Übungsformen, die mit mehreren Personen auf einer Tischseite durchgeführt werden, wird verzichtet.Trainingspartneroder Wettkampfgegner, die sich am Tisch gegenüberstehen, sind durch den Tisch, also mindestens 2,74 Meter(Länge des Tisches),voneinander getrennt.Die OrganisationIn Abhängigkeit von der jeweiligen Örtlichkeit sind Regelungen für den Zutritt zur jeweiligen Örtlichkeit zu treffen und entsprechend zu kennzeichnen. Ziel dieser Regelungen ist die Wahrung eines Abstandes von 1,5Metern auch beim Ein-und Ausgang.Die Tische sind durch geeignete Maßnahmen zu trennen. Zur Abgrenzung mehrererTische werdenTischtennis-Umrandungen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, andere geeignete Gegenstände genutzt.Bei Hallen mit Trennvorhängen sollteman auch zusätzlich diese nutzen.Zwischen zwei Tischbelegungen wird jeweils eine mehrminütige Pause eingeplant, um einen kon-taktlosen Wechsel am Tisch zu ermöglichen.Der Ablauf des SpielsDie Spieler*innenverzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten.Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeigersinn um den Tisch herum.Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5Metern zu anderen Personen einzuhalten.Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen, und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen mit Körperkontakt durch.Kannder Abstand ausnahmsweise (z. B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehaltenwerden, tragen Trainer*innen und ggf. Betreuer*innen einen Mund-Nase-Schutz.Optionale Hinweise:Die Spieler*innenbleiben auf ihrer Tischseite. Es erfolgt kein Seitenwechsel.Deutscher Tischtennis-Bund e.V
Hygienemaßnahmen umsetzen!
Maßnahmen:Trainer*innenund Spieler*innenwaschen sich vor und nach dem Aufbau der Tischtennistische und Abtrennungen die Hände. Nach jeder Trainingseinheit sind die Tischoberflächen, die Tischsicherungenund die Tischkantenzu reinigen.Jede/r Spieler*in nutzt den eigenen Schläger. Ist dies nicht möglich, ist der Schläger bei jedem Nutzer*innen-Wechsel zu reinigen.Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Ballesoder Abwischen des Handschweißes am Tischsollen unterlassen werden. Für das Abtrocknen von Schläger oder Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu benutzen.Jede/r Spieler*in nutzt ausschließlich eine eigene Trinkflasche.Beim Tischtennis in der Halle oder anderen Innenräumen wird jederzeit eine gute Belüftung des Spielortes gewährleistet. Dies sollte bspw. durch Stoßlüften in Spielpausen oder Öffnen zusätzli-cher Ausgänge ergänzt werden.Umkleideräume und Duschen werden nicht genutzt, d. h. die Spieler*innen, Trainer*innenund Schiedsrichter*innen kommen bereits umgezogen in die Sportstätte. Die Hallenschuhe werden in der Halle oder anderen Innenräumen angezogen.Sofern die Toiletten und Waschbecken seitens des Hallen-Betreibers bzw. des Vereins zur Nut-zung freigegeben werden, sind diese regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren.Es darf sich jeweils nur eine Person in den Sanitärräumen aufhalten.Reinigungs-bzw. Desinfektionsmittel sind für alle Bereiche in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen.Optionale Hinweise:Jede/r Spieler*inbringt seine eigenen Tischtennisbälle mit, die vorher gut sichtbar gekennzeichnet worden sind,und nimmt während des Trainings nur die eigenen Bälle in die Hand. Das heißt auch, jede/r Spieler*inschlägt nur mit deneigenen Bällen auf. Der Kontakt fremder Bälle mit der Hand kann dadurch ausgeschlossen werden.Die beiden Spielpartner*innenkönnen im gegenseitigen Einvernehmen auch farblich unterschiedliche Bälle nutzen (z. B. weiß und orange).Fremde Bälle werden mit dem Fuß oder dem Schläger zum/rMitspieler*ingespielt.Alternativ dazu kann man die Bälle regelmäßig reinigen.
Deutscher Tischtennis-Bund e.V
Rahmenbedingungen klären!
MaßnahmenSportorganisationJeder Vereinbzw. Träger eines Stützpunktesbenennt eine/n Hygiene-Beauftragte/n, der/dieals Ansprechpartner*infür alle Fragen rund um die Corona-Thematik dient und die Einhaltung der Maßnahmen des Schutz-und Handlungskonzeptes überwacht.Wer gegen dieses Schutz-und Handlungskonzept in Verbindung mit staatlichen Vorgaben gra-vierend oder wiederholt verstößt, wird vom Hygienebeauftragten oder einer anderen Person, die das Hausrecht hat, der Halle verwiesen.Entsprechende Regelungen können sich auch in Vorga-ben der zuständigen staatlichen Stellen finden.ZutrittNur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten.Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs-oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztinkontaktieren.Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der Deutsche Tischtennis-Bund empfiehlt allen Personen, die einerCovid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation einesArztes/einer Ärztinan Training oder Wettkampf teilzunehmen.Information und ÜberwachungIn der jeweiligen Sportstätte oder sonstigen Spielanlage sind die zentralen Maßnahmen auszu-hängen. Der/Die Hygiene-Beauftragte informiert zudem die Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen,Funktionäre und alle anderen Beteiligten über das Schutz-und Handlungs-konzept und die konkrete Umsetzung durch den jeweiligen Verein bzw. Träger eines Stützpunk-tes.NachverfolgungZur Kontaktnachverfolgung im Falle einer später festgestellten Infektion sind die Namen der an-wesenden Personen geeignet zu dokumentieren. Diese Empfehlung entfällt für alle Personen, die die Tracing-App einsetzen, sobald diese Tracing-App verfügbar ist.Deutscher Tischtennis-Bund e.V
Zusätzliche Maßnahmenfür das Freiluft-Training
Maßnahmen:Keine.Optionale Hinweise:Tischtennis wird im Freien auf Schulhöfen, Spielplätzen, in Parks oder auch in Freibädern ver-einsungebunden gespielt.Die Vorgaben richten sich nach der jeweiligen Örtlichkeit und müssen nicht automatisch den Vorgaben für Sportstätten entsprechen.Bei Tischen im öffentlichen Raum muss zudem mit einer Fluktuation und Durchmischung der anwesenden Personengerechnet werden.Deutscher Tischtennis-Bund e.V
Zusätzliche Maßnahmenfür das Hallen-Training
MaßnahmenSportorganisationDie Anzahl der gleichzeitig in der Halle zugelassenen Personen richtet sich nach den behördli-chen Vorgaben zur maximalen Personenzahl bezogen auf eine bestimmte Fläche.Von daher müssen sich alle Spieler beim Trainer oder dem Hygiene-Beauftragten für ein Training anmelden.Vom Trainer oder dem Hygiene-Beauftragten ist ein Tisch-Vergabeplan mit festen Paarungen für einen bestimmten Zeitraum zu erstellen. Der Tisch-Vergabeplan dient der Einhaltung der maxi-malen Personenzahl sowie in einem Infektionsfall derDokumentation, wer mit wem direkten Kon-takt hatte.Zugang zur HalleDie Halle darf nur von den Personen betreten werden, die aktiv als Trainer*innenoder Spieler*innenam Training beteiligt sind.Eltern dürfen ihre Kinder in die Sporthalle bringen, müssen die Halle jedoch wieder verlassen, sobald die Kinder dem Trainer übergeben wurden.Während des Trainings dürfen sich Eltern oder andere Begleitpersonen nicht in der Sporthalle aufhalten.TrainingstischeDie maximale Zahl der Tische ist abhängig von den behördlichen Vorgaben zur maximalen Personenzahl bezogen auf eine bestimmte Fläche. Innerhalb dieser Vorgaben gelten ca. 5 x 10 Meterpro Tischals Richtmaß, was ca. 50 qm für zwei Personen entspricht.Durchführung des TrainingsBei einem Einzeltraining darf der/dieTrainer*inmit dem/der Spieler*inBalleimer-/ Robotertraining machen. Dabei ist in jedem Fall ein Abstand von 1,5Metern zwischen Trainer*inund Spieler*indurchgängig einzuhalten. Der/DieSpieler*infasst die Bälle nicht an, die Bälle werden mit einem Netz gesammelt.DieseSpielbox ist so abzutrennen, dass dieBälle innerhalb der Spielbox verbleiben.Beendigung des TrainingsNach Ablauf ihrer jeweiligen Trainingszeit reinigenSpieler*innenbzw. Trainer*innendieTischoberflächen, die Tischsicherungenund die Tischkanten, die Bälle und die Schläger sowie ihre Hände und verlassen dann unmittelbar die Sporthalle.Sofern die Tische und Abtrennungen wieder abgebaut werden müssen, waschen sich Spieler*innen und Trainer*innenvor und nach dem Abbau die Hände.Deutscher Tischtennis-Bund e.VZusätzlicheMaßnahmenfür den Wettkampf
Maßnahmen:An-und AbfahrtBei der An-und Abfahrt gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote.SportorganisationDie Anzahl der gleichzeitig in der Halle zugelassenen Personen richtet sich nach den behördli-chen Vorgaben zur maximalen Personenzahl bezogen auf eine bestimmte Fläche und/oder be-zogen auf eine bestimmte Veranstaltung. Die Zahl der anwesenden Personen ist möglichst zu minimieren. Ist die Kapazität begrenzt, wird die Anzahl mittels einer Prioritätenfolge gesteuert (Spieler, Organisatoren & Helfer, Betreuer, Schiedsrichter, Zuschauer).Personen, für die das Abstandsgebot gilt, halten einen Abstandvon 1,5 Metern. Dies giltbei-spielsweise auch für Mannschaftsbänke, Nebenräume und Tribünen. Notwendige Abstände sind angemessen zu kennzeichnen. Kann der Abstand ausnahmsweise nicht eingehalten werden, tra-gen die beteiligten Personen einen Mund-Nasen-Schutz. In Einzelfällen (bspw. für die Turnierlei-tung) kann auch eine Plexiglaswand als Trennung installiert werden.Ein-und Ausgang sowie die wesentlichen Wegebeziehungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Sofern räumlich umsetzbar, wird dabei nach dem Einbahnstraßenprinzip verfahren,um gegen-fließende Begegnungen zu vermeiden und den Abstand jederzeit zu wahren.Auf die Verwendung zusätzlicher Materialien, die nicht zwingend für den Wettkampf i. e. S. erfor-derlich sind, wie bspw. Zählgeräte und Handtuchboxen ist möglichst zu verzichten. Sofern diese eingesetzt werden, soll das einzelne Gerät jeweils nur von einer einzigen Person genutzt werden. Ist dies nicht möglich, sind die Geräte bei jedem Wechsel des Nutzers zu reinigen.Beim Einsatz eines Mikrofons erhält dieses eine Schutzhülle (bspw. einen Gefrierbeutel oder eine kleine Plastiktüte), die bei jedem Wechsel eines Nutzers ausgetauscht wird.Zugang zur HalleDer Zutritt ist zu kontrollieren.WettkampftischeInnerhalb der behördlichen Vorgaben gelten im Regelfall auf Landesebene5 x 10 Meter und auf Bundesebene 6 x 12 Meter pro Tisch als Richtmaß, was ca. 50 qm bzw. 72 qm für zwei Personen entspricht.Deutscher Tischtennis-Bund e.VSpeisen und GetränkeAngebot und Verkauf von Getränken und Speisen erfordern eine Genehmigung der zuständigen staatlichen Stelle und ggf. die Umsetzung eines zusätzlichen Hygienekonzeptes. Beendigung des WettkampfsNach jedem Wettkampfabschnitt sowie nach Beendigung des Wettkampfes sind die Tischober-flächen und Tischkanten zu reinigen, bei einem Umbau und nach Beendigung des Wettkampfes zusätzlich auch die Tischsicherungen.SpielordnungenParallel zu diesem Schutz-und Handlungskonzept, werden zudem die jeweiligen Spielordnungen auf möglicherweise geänderte Rahmenbedingungen für den Wettkampfbetrieb angepasst (z.B. Spielsystem, Stammspielerstatus, Spielverlegungen)